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Allgemeine Geschäftsbedingungen
   
1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Pflege und Versorgung der Tiere des Auftraggebers während dessen Abwesenheit nach individueller Vereinbarung zu übernehmen. Dazu zählen Fütterung, Reinigung der Toiletten bzw. der Käfige sowie individuelle Zuwendung je nach Anspruch der Tiere.
   
2. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die ihr anvertrauten Räume und Tiere mit größter Sorgfalt zu behandeln.
   
3. Die für die laufende Pflege und Haltung notwendigen Gegenstände, wie Futter, Einstreu sowie die Hilfsmittel zur Reinigung der Toiletten bzw. der Käfige sind vom Auftraggeber in ausreichender Menge bereitzustellen. Erforderliche Nachkäufe der vorgenannten Mittel werden mit den dazugehörigen Belegen zusätzlich in Rechnung gestellt.
   
4. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die persönlichen Daten und Angaben des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nicht ohne Einverständnis des Auftraggebers an Dritte weiterzugeben.
   
5. Die Auftragnehmerin versichert, die Räumlichkeiten des Auftraggebers nur zum Zwecke der Tierbetreuung zu nutzen. Die Privatsphäre des Auftraggebers wird gewahrt, das heißt Schränke u.s.w. werden nur geöffnet, wenn es zur Betreuung der Tiere erforderlich ist.
   
6. Die Schlüsselübergabe erfolgt jeweils nach Vereinbarung. Sollte eine Schlüsselübergabe nicht persönlich erfolgen (z.B. Einwurf des Schlüssels in den Briefkasten), entfällt jegliche Haftung.
   
7. Ohne Zustimmung des Auftraggebers wird Dritten kein Zugang zur Wohnung gewährt. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die übergebenen Schlüssel sicher und für Dritte unzugänglich aufzubewahren.
   
8. In Ausnahmefällen (z.B. bei plötzlicher Krankheit der Auftragnehmerin) kann einer Vertrauensperson der Auftragnehmerin der Schlüssel übergeben werden, damit die weitere Versorgung der Tiere sicher gestellt ist.
   
9. Der Auftraggeber versichert, dass die zu betreuenden Tiere die notwendigen Impfungen erhalten haben, entwurmt und gesund sind. Über eventuelle Erkrankungen ist die Auftragnehmerin unbedingt vor Beauftragung zu unterrichten.
   
10. Sofern ein Tier während der Betreuungszeit erkrankt, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, mit dem Tier einen Tierarzt oder eine Notfallklinik aufzusuchen. Die Auftragnehmerin versucht, den Auftraggeber in solchen Fällen unverzüglich zu informieren. Dem Auftraggeber obliegt dann die Entscheidung über die weitere Behandlung des Tieres. Ist eine Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber nicht möglich, so entscheidet die Auftragnehmerin in Absprache mit dem Tierarzt über die erforderliche Behandlung. Die entstehenden Kosten werden dem Auftraggeber zusätzlich anhand von Quittungen in Rechnung gestellt.
   
11. Läuft ein Tier während der Betreuungszeit fort und kehrt nicht zurück, so ist die Auftragnehmerin verpflichtet, umliegende Tierheime zu informieren. Darüber hinaus ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet, weitere Maßnahmen einzuleiten.
   
12. Die Bezahlung erfolgt jeweils nach Vereinbarung.
   
13. Kehrt der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Termin zurück oder meldet sich nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbarten Rückkehrtermin bei der Auftragnehmerin, wird davon ausgegangen, dass sich die Abwesenheit des Auftraggebers verlängert und die Betreuung der Tiere durch die Auftragnehmerin fortgesetzt werden soll. Die zusätzlich aufgewandte Zeit wird dem Auftraggeber zu den üblichen Preisen in Rechnung gestellt.
   
14. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, die von den zu betreuenden Tieren verursacht werden.
   
15. Eine Haftung für Sach- und Vermögensschäden wird ausgeschlossen, sofern der Auftragnehmerin keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgeworfen werden kann. Darunter fallen auch das Abhandenkommen, Erkrankungen und der Tod eines Tieres.
   
16. Sollte eine oder mehrere der vorgenannten Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.